Beitragsordnung des
Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg
§ 1 Beitragsordnung und Ziel
Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM) gibt sich durch Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 05. November 2024 diese Beitragsordnung. Ziel der Beitragsordnung ist die Stärkung der Finanzkraft des Zweckverbandes.
§ 2 Höhe der Beiträge
(1) Der Beitrag beträgt pro Kalenderjahr
• 2.000,00 € für Verbandsmitglieder bis 9.999 Einwohner
• 4.000,00 € für Verbandsmitglieder bis 24.999 Einwohner
• 6.000,00 € für Verbandsmitglieder ab 25.000 Einwohner
(2) Maßgebliche Einwohnerzahl eines Verbandsmitglieds ist die letzte vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg veröffentlichte fortgeschriebene Bevölkerungszahl per 30. Juni der Fälligkeit des Beitrages.
§ 3 Beginn und Ende der Beitragspflicht, Abrechnungszeitraum
(1) Die Beitragspflicht entsteht für Verbandsmitglieder mit der Mitgliedschaft im Zweckverband und endet mit dem Austritt.
(2) Beginnt oder endet die Mitgliedschaft während eines Kalenderjahres, wird der anteilige Betrag für ein Kalenderjahr nach vollen Monaten berechnet.
(3) Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der eingezahlten Beiträge.
§ 4 Abrechnung und Fälligkeit der Beiträge
Der Beitrag ist innerhalb von 4 Wochen ab Beginn eines Kalenderjahres zahlbar. Für neue Verbandsmitglieder ist der erste Jahresbeitrag vier Wochen nach Beitritt fällig.
§ 5 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Vom 14. Mai 2024