WIR als kommunaler
IT-Dienstleister für Ihre Kommune
Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg wurde am 09.04.2020 mit der Veröffentlichung seiner Satzung im Amtsblatt Brandenburg gegründet.
Durch den Zusammenschluss vieler Gemeinden, Ämter, Städte und sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts im Land Brandenburg zu einem Zweckverband wird durch diesen die kommunale IT-Dienstleistung gebündelt und Ressourcen effektiver genutzt.
Der ZV DIKOM hat seinen Sitz in Cottbus/Chóśebuz und unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts den einschlägigen kommunalrechtlichen Regelungen.
Den Kommunen, Zweckverbänden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts des Landes Brandenburg bietet der ZV DIKOM Datenverarbeitungsverfahren, Datenverarbeitungsleistungen und zugehörige Serviceleistungen zur Erledigung und Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben mit technikunterstützter Informationsverarbeitung aus einer Hand.
Sodann betreibt und betreut der ZV DIKOM vollumfänglich verschiedenste Anwendungen, spezielle Fachverfahren und Datenbanken für öffentliche Auftraggeber in einem BSI-zertifizierungsfähigen Hochleistungsrechenzentrum. Zentrale Datenhaltung, -sicherung und -archivierung sowie IT-Housing entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind im Leistungsumfang enthalten. Er bietet seinen Kunden effiziente IT-Komplett-
lösungen, umfassende Betreuung und einen SLA-konformen Betrieb der benötigten Infrastrukturen und Applikationen. Dazu zählen die Unterstützung der Verfahrensanwender sowie ein Hotline-Service.
Ebenso werden die Voraussetzungen für einen DSGVO-konformen Betrieb sämtlicher IT-Dienstleistungen realisiert, ein integriertes Datenschutzmanagement geführt und ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach BSI-Standard betrieben. Der ZV DIKOM Brandenburg führt Workshops und Schulungen durch und erbringt darüber hinaus umfangreiche zukunftsfähige Consultingleistungen zu Hard- und Software und Datensicherheit.
Die personenstandsrechtlichen Aufgaben, die auf Basis von mit der Stadt/Chóśebuz abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen landesweit für standesamtsführende Kommunen durchgeführt werden, bleiben bestehen.
Auf Grundlage zivilrechtlicher EVB-IT-Verträge bedient sich die Stadt Cottbus/Chóśebuz ab dem Jahr 2021 dem ZV DIKOM Brandenburg als Erfüllungsgehilfen. Die Leistung umfasst die Führung elektronischer Personenstandsregister und den Betrieb der Fachanwendung „AutiSta“ – einschließlich der nach Art. 28 Datenschutzgrundverordnung erforderlichen Vereinbarungen – sowie Vereinbarungen nach § 4 Abs. 1 Personenstandsverordnung Brandenburg zur Einrichtung und zum Betrieb des ZePR nach § 67 Abs. 1 Personenstandsgesetz.