Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (ZV DIKOM) gestaltet seine Website mit allen dazugehörigen Unterseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website mit allen dazugehörigen Unterseiten des ZV DIKOM www.dikom-bb.de.
Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA, sowie die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Bei der Bereitstellung von PDF-Dokumenten wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Der ZV DIKOM hat seine Website mit einem WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool) getestet und erkannte Mängel beseitigt. Der Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 vom 5. Juni 2018.
Stand der Barrierefreiheit der Website
Die letzte Überprüfung erfolgte am 13.11.2020. Diese ergab eine 100%-ige Barrierefreiheit der beliebig ausgewählten und geprüften Seiten. Ähnliche Ergebnisse erzielten andere technische Prüfungen (bspw. Chrome-Standardtest).
Feedback und Kontakt
Sie haben die Möglichkeit über unser Kontaktformular, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen für das Land Brandenburg angesiedelt. Gesetzliche Grundlage sind die BbBITV und die Richtlinie (EU) 2016/2102.
Dort werden die Beschwerden unter durchsetzung.BIT@msgiv.brandenburg.de entgegengenommen und bearbeitet.